Pistentouren

Pistentouren  in den Skigebieten Südtirols ist eine immer beliebter werdende Wintersportaktivität. Immer mehr Menschen entdecken die Faszination, abseits der überfüllten Skipisten die Natur und die Ruhe der Berge zu genießen. Seit einigen Jahren gibt es zahlreiche Skigebiete, welche eigene Aufstiegsspuren oder ihre Pisten, auch außerhalb der Öffnungszeiten, den Skitourengehern bereitstellen. Dabei gilt es jedoch einige Regeln zu beachten:

  1. Warnhinweise ernst nehmen und lokale Regelungen einhalten.
  2. Gesperrte Pisten oder Pistenteile dürfen nicht betreten werden. Beim Einsatz von Pistengeräten – insbesondere mit Seilwinden – oder bei Lawinensprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten sind daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt.
  3. Nur ausgewiesene Aufstiegsrouten und freigegebene Abfahrtspisten benützen.
  4. Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
  5. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren. Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität am Folgetag stark beeinträchtigen.
  6. Bei Abendregelungen: Bis zur definierten Uhrzeit die Pisten verlassen. Die Uhrzeit legt der Betreiber des Skigebietes fest.
  7. Sich sichtbar machen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe verwenden.
  8. Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
  9. Ausgewiesene Parkplätze benützen und anfallende Parkgebühren entrichten.
  10. Auch auf Pisten sind Tourengeher eigenverantwortlich unterwegs. Alpine Gefahren beachten und Situationen selbst einschätzen.

Folgende Skigebiete bieten eine eigens angelegte Aufstiegsspur oder einen eigens präparierten Winterwanderweg für Pistengeher an: Skigebiet Reinswald, Skigebiet Rittner Horn,Skigebiet Plose (nur Abends an gewissen Tagen), Skigebiet Schöneben-Haideralm, Skigebiet Gitschberg Jochtal, Skigebiet 3 Zinnen Dolomites, Skigebiet Speikboden, Skigebiet Meran 2000, Skigebiet Ladurns, Skigebiet Pfelders, Skigebiet Watles, Skigebiet Schwemmalm, Skigebiet Klausberg (nur Abends)
Pistentouren-Möglichkeiten am Abend finden außerdem immer größeren Anklang. Hier eine Liste an welchen Tagen die Skigebiete für Tourengeher am Abend öffnen:
  • Montag: keine Angebote
  • Dienstag: Schöneben-Haideralm
  • Mittwoch: Rittner Horn, Pfelders
  • Donnerstag: Reinswald, Gitschberg Jochtal, Meran2000, Schwemmalm, Klausberg
  • Freitag: Rosskopf, Plose, Watles
Genauere Infos finden sie noch unter den Webseiten der aufgelisteten Skigebieten oder unter https://alpenverein.it/unterwegs/bergsport/pistentouren/


Gesetzliche Bestimmungen

Grundsätzlich ist in Südtirol der Aufstieg mit angeschnallten Skiern während des Skibetriebes und nach Pistenschluss nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen und lokale Regelungen! So haben viele Gebiete eine eigens ausgewiesene und abgegrenzte Aufstiegsroute oder lassen an bestimmten Abenden nach Betriebsschluss den Aufstieg mit Tourenski zu. Damit diese Bereitschaft in Zukunft erhalten bleibt, möchten wir den Skitourengehern nahelegen, unsere Verhaltensregeln und die lokalen Regelungen der Skigebiete einzuhalten!


Neue gesetzliche Bestimmungen für den Wintersport ab 01.01.2022

Das neue GvD Nr. 40/2021, welches Wintersportarten auf nationaler Ebene regelt, ist seit 01.01.2022 in Kraft.
Grundsätzlich enthält es drei wichtige Punkte, welche auch für Ski- und Pistentourengeher, Schneeschuh- und Winterwanderer interessant sein könnten.
 
1. kitourengeher, Freerider, Schneeschuhwanderer, Winterwanderer usw. welche sich in Gebiete begeben, in welchen Lawinengefahr herrscht, müssen mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.


2. Alle Personen welche Skipisten benützen, müssen eine gültige Haftpflichtversicherung haben, welche Schäden an Dritten deckt (keine Unfallversicherung). Dies bedeutet, dass auch Skitourengeher, die außerhalb der Piste aufsteigen und ganz oder zum Teil über eine Piste abfahren, eine Haftpflichtversicherung vorweisen müssen. Achtung: Die AVS-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko nur bei organisierter Vereinstätigkeit. Der AVS weist alle Mitglieder darauf hin, sich persönlich zu informieren, ob ihre private Versicherung (Haftpflichtversicherung) dieses Risiko deckt. Mit der Tiroler Versicherung konnte eine besondere Vereinbarung getroffen werden, durch die alle AVS-Mitglieder beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung einen Preisnachlass erhalten. Alle Infos dazu hier!

 
3. Es ist verboten alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren. Das GvD spricht nicht von einem Limit von 0,5 Promille wie im Straßenverkehr, teilweise wird es jedoch so ausgelegt. Jedenfalls muss empfohlen werden, vor/nach und während der Ausübung des Skisports auf Skipisten und in deren Umfeld auf den Konsum von Alkohol oder bewusstseinsverändernde Substanzen strikt zu verzichten.